Obwohl sie sich gegenseitig bedingen, sind Nation, Staat und Menschenrechte letztlich inkompatibel zueinander. Die Nation, der Staat, definiert sich im weitesten Sinne als politische Ordnung, in der „einer bestimmten Gruppe, Organisation oder Institution eine privilegierte Stellung“ zukommt, hinsichtlich der Ausübung von (politischer) Macht einerseits, hinsichtlich der Entfaltung des Einzelnen, als auch der Gesellschaft andererseits (https://de.wikipedia.org/wiki/Staat). Im Gegensatz dazu sind die allgemeinen Menschenrechte eine wünschenswerte Utopie und daher ein Widerspruch in sich selbst (eine Utopie, allerdings, für die es unaufhörlich zu kämpfen gilt!). Utopie und Widerspruch ergeben sich daraus, dass die Menschenrechte uneingeschränkt „universell“ für alle Menschen gelten oder, eher, mindestens den Anspruch dafür bedeuten. Obwohl der Staat – und nur dieser – dank seinem Machtmonopol Menschenrechte für seine Bürger durchsetzen und schützen kann, impliziert gerade dies, dass er dadurch zwangsläufig die Menschenrechte von Nicht-(Staats-)Angehörigen einschränkt und somit verletzt. Beispiel dafür sind etwa die Niederlassungsfreiheit, das Wahl- und Stimmrecht,…
